Warum erstatten einige Private Krankenversicherungen nur einen Teil der Heilmittelhonorare?
Einige PKVen erstatten Heilmittelleistungen nur bis zur Höhe der beihilfefähigen Höchstbeträge mit der Begründung, diese Beihilfesätze würden eine bindende Wirkung entfalten.
Das ist falsch. Richtig ist: