Gebührenübersicht für Therapeuten

Was ist die übliche Vergütung?

Wenn man therapeutische Leistungen als Privatpatient in Anspruch nimmt und kein Preis vorab vereinbart wurde, dann gibt es in der Regel bei der Bezahlung dann Probleme, wenn die PKV den Rechnungsbetrag nicht in voller Höhe erstattet. Wenn also der Preis für die Therapie strittig ist greifen Gerichte zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §612 der festlegt: "(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen."

Eine Taxe, also eine verbindlich gültige Gebührenordnung wie bei den Ärzten die GoÄ gibt es für Therapeuten nicht. Deswegen taucht die Frage nach der üblichen Vergütung auf. Üblich im Sinne dieses Gesetzes ist der Betrag, bzw. die Betragsspanne, die für gleiche Leistung von gleichen Berufsträgern in Rechnung gestellt wird.

Die Frage nach der üblichen Vergütung taucht also immer nur dann auf, wenn es keine Honorarvereinbarung zwischen Privatpatient und Therapeut gibt.

Für den Fall, dass nach dem üblichen Preis gesucht wird, so ist es von entscheidender Bedeutung, dass nicht nur nach den Preisen der anderen Therapeuten gefragt wird, sondern auch - und das ist besonders schwierig bis nicht durchführbar - nach der Art der Leistung!

Ist die übliche Vergütung nicht das, was die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Patienten zahlen?

Immer wieder behaupten die PKVen der übliche Preis für Heilmitteln entspräche dem Honorar, das die GKV an die Therapeuten bezahlt, denn fast 90% der Patient in Deutschland seien schließlich gesetzlich krankenversichert.

Diese Aussage ist bereits mehrfach gerichtlich in verschiedenen Instanzen als nicht zutreffend und als Fehlschluss in das Reich der Mythen und Legenden eingeordnet worden.

Das Verhältnis von GKV zu Heilmittelerbringern basiert auf konkreten Leistungsbeschreibungen, die für die PKV nicht existieren. Die GKV-Versorgung ist eine Minimalversorgung (s.o.) - im Gegensatz dazu wirbt die PKV mit ihrer breiten Leistungpalette.

Außerdem hat die GKV einen Vertrag mit Mengenrabatt: Die Kassenpatienten werden zu hunderten oder tausenden in den Heilmittelpraxen behandelt. Dagegen nimmt ein Privatpatient vielleicht 50 Behandlungen im Jahr ab.

Ein weiterer Unterschied zwischen GKV- und PKV-Patienten sind die Zahlungsmodalitäten. Bei der GKV ist die Zahlung durch den Verordnung sichergestellt. Bei Privatpatienten muss der Heilmittelerbringer bei jedem einzelnen Patienten einen Vertrag machen und sein Geld im Zweifel sogar selbst eintreiben.

Wie man sehr deutlich sieht sind die GKV-Preise und die PKV-Preis nicht miteinander zu vergleichen - weil auch die Leistungen nicht miteinander zu vergleichen sind. Und das ist - trotz anderslautender Behauptungen der PKV auch gerichtlich bestätigt.