Gebührenübersicht für Therapeuten

Mustertexte: ...tarifliche Beschränkung...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie schreiben, dass eine volle Erstattung meiner Heilmittelkosten in Zukunft nicht möglich sei, weil dem tarifliche Beschränkungen entgegen stünden.

Die tarifliche Beschränkung ist dem Tarif aber in keiner Weise zu entnehmen. Ganz im Gegenteil versichern sie in zahlreichen Werbeschreiben immer wieder, dass ich als Privatpatient eine besondere Behandlung erhalten würde und nur die besten Spezialisten für mich da wären. Leider lassen sich die "Top-Behandler" in Deutschland nicht mit von Ihnen willkürlich und einseitig festgelegten "tariflichen Höchstpreisen" abspeisen. Daher fordere ich Sie auf, auch in Zukunft meine Kosten vollständig zu erstatten.

Der Bundesgerichtshof hat 2003 entschieden, dass eine pauschale Honorarbeschränkung auf eine aus Sicht der PKV angemessene Höhe nicht zulässig ist (BGH, AZ: IV ZR 278/01).

MfG