Gebührenübersicht für Therapeuten

Zielsetzung der GebüTh

Freiberufler in Deutschland sind in Ihrer Preisgestaltung nicht vollkommen frei, sondern durch gesetzliche und/oder berufsständische Gebührenordnungen dazu verpflichtet, ihre Honorare in diesem Rahmen vorhersehbar, nachvollziehbar und damit transparent zu gestalten. Nur den freiberuflich tätigen Logopäden, Stimm-, Sprech- und Sprachheiltherapeuten, Ergo- und Physiotherapeuten sowie Podologen haben keinen solchen formalen Rahmen.

Der Preis für eine Therapie muss also theoretisch immer wieder zwischen Heilmittelerbringer und Patient ausgehandelt werden. Ein Zustand, der das Verhältnis zwischen Patient und Therapeut zum Teil erheblich belastet. Denn weder Therapeuten noch Patienten können sicher vorhersagen, bis zu welcher Höhe Privaten Krankenversicherungen die Kosten der Therapie übernehmen. Dieser ungeregelte Zustand führt im Ergebnis dazu, dass Kostenträger über ihre versicherten Patienten regelmäßig versuchen den Preis für Therapie zu drücken. Ist eine Einigung über die Höhe des Preises nicht möglich wird der Streit bis vor die zuständigen Gerichte getragen, deren vorsitzende Richter letztlich ebenso wenig wissen, wie ein angemessener Preis für Heilmitteltherapie festgelegt werden kann.

Das führt dazu, dass es zu der Thematik der angemessenen Preise für Heilmittel eine Fülle sich widersprechender Urteile gibt. Deswegen war und ist es Ziel der GebüTh, die Abrechnung von Heilmittelerbringern gegenüber Patienten resp. Versicherten und Kostenträgern vorhersehbar, nachvollziehbar und damit transparent zu gestalten. Mit deutlich über 150.000 Lesern bietet die GebüTh inzwischen eine hinreichend Verbreitung um als Standard für die Preisgestaltung von Leistungen freiberuflich tätiger Heilmittelerbringer angesehen zu werden. Damit haben Leistungserbringer, Patienten, Kostenträger und Richter den notwendigen formalen Rahmen um zukünftig angemessene Preise für Heilmitteltherapie besser bestimmen zu können.