Ist die übliche Vergütung nicht das, was die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Patienten zahlen?

Immer wieder behaupten die PKVen der übliche Preis für Heilmitteln entspräche dem Honorar, das die GKV an die Therapeuten bezahlt, denn fast 90% der Patient in Deutschland seien schließlich gesetzlich krankenversichert.

 

Diese Aussage ist bereits mehrfach gerichtlich in verschiedenen Instanzen als nicht zutreffend und als Fehlschluss in das Reich der Mythen und Legenden eingeordnet worden.

Das Verhältnis von GKV zu Heilmittelerbringern basiert auf konkreten Leistungsbeschreibungen, die für die PKV nicht existieren. Die GKV-Versorgung ist eine Minimalversorgung (s.o.) - im Gegensatz dazu wirbt die PKV mit ihrer breiten Leistungpalette.

Außerdem hat die GKV einen Vertrag mit Mengenrabatt: Die Kassenpatienten werden zu hunderten oder tausenden in den Heilmittelpraxen behandelt. Dagegen nimmt ein Privatpatient vielleicht 50 Behandlungen im Jahr ab.

Ein weiterer Unterschied zwischen GKV- und PKV-Patienten sind die Zahlungsmodalitäten. Bei der GKV ist die Zahlung durch die Verordnung sichergestellt. Bei Privatpatienten muss der Heilmittelerbringer bei jedem einzelnen Patienten einen Vertrag machen und sein Geld im Zweifel sogar selbst eintreiben.

Wie man sehr deutlich sieht sind die GKV-Preise und die PKV-Preise nicht miteinander zu vergleichen - weil auch die Leistungen nicht miteinander zu vergleichen sind. Und das ist (trotz anders lautender Behauptungen der PKV) auch gerichtlich bestätigt.