Sind die Beihilfesätze die gesetzlich festgelegten Preise für Therapie?

Die Beihilfesätze oder genauer die beihilfefähigen Höchstbeträge sind Obergrenzen für die Erstattung von Heilmittelkosten von beihilfeberechtigten Personen. Beamte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sondern erhalten einen Teil ihrer Krankenkosten über ihren Arbeitgeber - den Staat - in Form der Beihilfe erstattet. Für die Restsumme bestehen in der Regel private Zusatzversicherungen.

Die beihilfefähigen Höchstsätze werden von den Innenministern vom Bund und den Ländern festgesetzt. Dabei blieben die Erhöhungen immer mehr hinter der allgemeinen Preisentwicklung zurück. Erklärtes Ziel der Innenminister war es, auch den Beamten eine Eigenbeteiligung z.B. bei den Heilmittelkosten abzuverlangen, wie dies ja auch von den gesetzlich Krankenversicherten verlangt wurde.

Zu diesem Thema veröffentlichte der Bundesinnenminster am 7. Februar 2004 eine Pressemitteilung mit der Überschrift "Keine Extrawurst für Beamte" und führt aus, dass auch die Beamten bei Heilmitteln Zuzahlungen zu leisten hätten.

Damit wird klar, dass die Behauptung der PKV, die Beihilfesätze seien die quasi offizielle Preisliste für Heilmittel in Deutschland jeder Grundlage entbehrt.