Was ist die übliche Vergütung?

Wenn man therapeutische Leistungen als Privatpatient in Anspruch nimmt und kein Preis vorab vereinbart wurde, dann gibt es in der Regel bei der Bezahlung dann Probleme, wenn die PKV den Rechnungsbetrag nicht in voller Höhe erstattet. Wenn also der Preis für die Therapie strittig ist greifen Gerichte zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §612 das festlegt: "(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen."

Eine Taxe, also eine verbindlich gültige Gebührenordnung wie bei den Ärzten die GoÄ gibt es für Therapeuten nicht. Deswegen taucht die Frage nach der üblichen Vergütung auf. Üblich im Sinne dieses Gesetzes ist der Betrag, bzw. die Betragsspanne, die für gleiche Leistung von gleichen Berufsträgern in Rechnung gestellt wird.

Die Frage nach der üblichen Vergütung taucht also immer nur dann auf, wenn es keine Honorarvereinbarung zwischen Privatpatient und Therapeut gibt.

Für den Fall, dass nach dem üblichen Preis gesucht wird, so ist es von entscheidender Bedeutung, dass nicht nur nach den Preisen der anderen Therapeuten gefragt wird, sondern auch - und das ist besonders schwierig bis nicht durchführbar - nach der Art der Leistung!