Wo bekommen Patienten Hilfe und Unterstützung bei Streitigkeiten mit der PKV?

Bei Streitigkeiten mit Deiner PKV kannst Du bevor Du einen Rechtsanwalt einschalten zunächst an den PKV-Ombudsmann wenden. Nicht zuständig ist der Ombudsmann, wenn die gleiche Streitfrage bereits von einem Gericht, einer anderen Schiedsstelle oder einer sonstigen Einrichtung, die sich mit der Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden befasst (bspw. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), behandelt wird oder wurde.

 

OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung

Der außergerichtliche Streitschlichter für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22

10052 Berlin

Telefon: 0800 2 55 04 44 kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen

Telefax: 030/20 45 89 31

ombudsmann@pkv.de

 Bei Streitigkeiten mit Deiner PKV kannst Du bevor Du einen Rechtsanwalt einschalten zunächst an den PKV-Ombudsmann wenden. Nicht zuständig ist der Ombudsmann, wenn die gleiche Streitfrage bereits von einem Gericht, einer anderen Schiedsstelle oder einer sonstigen Einrichtung, die sich mit der Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden befasst (bspw. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), behandelt wird oder wurde. OMBUDSMANN Private Kranken- und PflegeversicherungDer außergerichtliche Streitschlichter für die private Kranken- und Pflegeversicherung
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