Unterschiede zwischen Privatpatienten und gesetzlich Versicherten.
Gesetzlich Versicherte
Nach erbrachter Leistung reicht der Therapeut seine Rechnung bei der GKV ein und wird entsprechend bezahlt (Sachleistungsprinzip). Die Patienten leisten lediglich ihre gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Zusatzleistungen werden als Selbstzahlerleistungen / Privatleistungen dem Patienten in Rechnung gestellt.
Privatpatient
Zwischen Patient und Therapeut kommt ein Behandlungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung zustande. Nach erbrachter Leistung reicht der Privatpatient seine Rechnung bei der PKV ein und erhält entsprechend seines Versicherungstarifs die Rückerstattung.