Die Vertragsverhältnisse und Preisgestaltung in der Heilmitteltherapie erklärt.

Informationen zu den Unterschieden in den Vertragsverhältnissen zwischen GKV und Praxis und PKV und Praxis und deren Auswirkung auf Deine Arbeit.

Unterschiede zwischen Privatpatienten und gesetzlich Versicherten.

Gesetzlich Versicherte

Nach erbrachter Leistung reicht der Therapeut seine Rechnung bei der GKV ein und wird entsprechend bezahlt (Sachleistungsprinzip). Die Patienten leisten lediglich ihre gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Zusatzleistungen werden als Selbstzahlerleistungen / Privatleistungen dem Patienten in Rechnung gestellt.

Privatpatient

Zwischen Patient und Therapeut kommt ein Behandlungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung zustande. Nach erbrachter Leistung reicht der Privatpatient seine Rechnung bei der PKV ein und erhält entsprechend seines Versicherungstarifs die Rückerstattung.

Preisgestaltung in der Therapie

Zielsetzung Freiberufler in Deutschland sind in ihrer Preisgestaltung nicht vollkommen frei, sondern durch gesetzliche und/oder berufsständische Gebührenordnungen dazu verpflichtet, ihre Honorare in diesem Rahmen vorhersehbar, nachvollziehbar und damit transparent zu gestalten.

Nur die freiberuflich tätigen Logopäden, Stimm-, Sprech- und Sprachheiltherapeuten, Ergo- und Physiotherapeuten sowie Podologen haben keinen solchen formalen Rahmen. Dennoch muss die Preisgestaltung für den Patienten nach dem Patientenrechtegesetz nachvollziehbar und einsehbar sein.

Der Preis für eine Therapie muss also theoretisch immer wieder zwischen Heilmittelerbringer und Patient ausgehandelt werden. Ein Zustand, der das Verhältnis zwischen Patient und Therapeut zum Teil erheblich belastet. Denn weder Therapeuten noch Patienten können sicher vorhersagen, bis zu welcher Höhe Private Krankenversicherungen die Kosten der Therapie übernehmen. Dieser ungeregelte Zustand führt im Ergebnis dazu, dass Kostenträger über ihre versicherten Patienten regelmäßig versuchen den Preis für Therapie zu drücken. Ist eine Einigung über die Höhe des Preises nicht möglich wird der Streit bis vor die zuständigen Gerichte getragen, deren vorsitzende Richter letztlich ebenso wenig wissen, wie ein angemessener Preis für Heilmitteltherapie festgelegt werden kann.

Das führt dazu, dass es zu der Thematik der angemessenen Preise für Heilmittel eine Fülle sich widersprechender Urteile gibt.

Eine Lösung bietet die GebüTh. Mit dieser können Heilmittelerbringer die Abrechnung gegenüber Patienten (resp. Versicherten und Kostenträgern) vorhersehbar, nachvollziehbar und damit transparent gestalten. 

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